100 km/h Regelung Anhänger

 

100 km/h Regelung für Fahrzeuge mit Anhänger
Die 100 km/h Zulassung gilt nur für Deutschland und darf nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen angewendet werden.
Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für PKW mit Anhänger weiterhin Tempo 80. Die 100 km/h Zulassung des Anhängers ist nicht Fahrzeugbindend.

Vorraussetzungen an das Zugfahrzeug
Das Zugfahrzeug muss mit ABS (Anti-Blockier-System) ausgestattet sein.

Vorraussetzungen an den ungebremsten Anhänger
Der Anhänger muss vom Hersteller als 100km/h fähig angegeben sein.
Die Bereifung des Anhängers muss mindestens die Geschwindigkeitskategorie L (=120 km/h) haben und darf nicht älter als 6 Jahre sein.

Vorraussetzungen an den gebremsten Anhänger
Erstausrüstung: Der Hersteller bereitet den Anhänger ab Werk auf Tempo 100 km/h vor.
Nachrüstung: Bei Erfüllung der Voraussetzung für Anhänger wird dieser dem TÜV, DEKRA oder GTÜ vorgestellt. Die Sachverständigen stellen ein Gutachten für Tempo 100 km/h aus. Die Bereifung des Anhängers muss mindestens die Geschwindigkeitskategorie L (=120 km/h) haben und darf nicht älter als 6 Jahre sein.

Berechnung der 100 km/h Fähigkeit

Technische Ausrüstung des Anhängers

ohne Bremse und ohne hydraulische Stoßdämpfer

mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern

Wohnwagen

andere Anhänger

0,3

0,8 bzw. 1,0*

1,1 bzw. 1,2*

Die mit  * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn eine Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Anti-Schlingerkupplung ( AKS )) ausgerüstet ist.


Beispiel:
Ungebremster Anhänger:
750 kg Gesamtgewicht :  0,3 = 2500 kg Mindesteigengewicht Zugfahrzeug

Gebremster Anhänger:
1500 kg Gesamtgewicht : 1,1 bzw. 1,2* = 1364 kg Mindesteigengewicht Zugfahrzeug
                                                             *1250 kg Mindesteigengewicht Zugfahrzeug mit AKS

Des Weiteren muss das Gesamtgewicht des Anhängers geringer oder gleich Anhängelast des Zugfahrzeugs sein (Fahrzeugschein Pos. O1)

Alle Angaben ohne Gewähr.