100 km/h Regelung Anhänger
100 km/h Regelung für Fahrzeuge mit Anhänger
Die 100 km/h Zulassung gilt nur für Deutschland und darf nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen angewendet werden.
Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für PKW mit Anhänger weiterhin Tempo 80. Die 100 km/h Zulassung des Anhängers ist nicht Fahrzeugbindend.
Vorraussetzungen an das Zugfahrzeug
Das Zugfahrzeug muss mit ABS (Anti-Blockier-System) ausgestattet sein.
Vorraussetzungen an den ungebremsten Anhänger
Der Anhänger muss vom Hersteller als 100km/h fähig angegeben sein.
Die Bereifung des Anhängers muss mindestens die Geschwindigkeitskategorie L (=120 km/h) haben und darf nicht älter als 6 Jahre sein.
Vorraussetzungen an den gebremsten Anhänger
Erstausrüstung: Der Hersteller bereitet den Anhänger ab Werk auf Tempo 100 km/h vor.
Nachrüstung: Bei Erfüllung der Voraussetzung für Anhänger wird dieser dem TÜV, DEKRA oder GTÜ vorgestellt. Die Sachverständigen stellen ein Gutachten für Tempo 100 km/h aus. Die Bereifung des Anhängers muss mindestens die Geschwindigkeitskategorie L (=120 km/h) haben und darf nicht älter als 6 Jahre sein.
Berechnung der 100 km/h Fähigkeit
Technische Ausrüstung des Anhängers |
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ohne Bremse und ohne hydraulische Stoßdämpfer |
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern |
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Wohnwagen |
andere Anhänger |
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0,3 | 0,8 bzw. 1,0* |
1,1 bzw. 1,2* |
Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn eine Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Anti-Schlingerkupplung ( AKS )) ausgerüstet ist.
BEISPIEL:
Ungebremster Anhänger:
750 kg Gesamtgewicht : 0,3 = 2500 kg Mindesteigengewicht Zugfahrzeug
Gebremster Anhänger:
1500 kg Gesamtgewicht : 1,1 bzw. 1,2* = 1364 kg Mindesteigengewicht Zugfahrzeug
*1250 kg Mindesteigengewicht Zugfahrzeug mit AKS
Des Weiteren muss das Gesamtgewicht des Anhängers geringer oder gleich Anhängelast des Zugfahrzeugs sein (Fahrzeugschein Pos. O1)
Alle Angaben ohne Gewähr.