Zulassung des Anhängers


Was Sie nach Bestellung des Anhängers machen müssen um den Anhänger mit den dazugehörigen Kennzeichen abholen zu können.
Nach Erhalt Ihrer Anzahlung in bar oder per Überweisung, werden Ihnen die Fahrzeugpapiere zugesendet bzw. ausgehändigt.
Danach müssen Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen um eine EVB-Nummer (Elektronische-Versicherungs-Bestätigung) zu erhalten.

Was Sie mit zur Zulassungsstelle/Straßenverkehrsamt nehmen müssen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II ( Fahrzeugbrief)
  • Datenbestätigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung ( auch COC genannt)
  • Bei Anhängern für 100 km/h Zulassung ( Herstellerbescheinigung oder Datenbestätigung)
  • EVB - Nummer von Ihrer Versicherung ( früher Doppelkarte)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer ( kann auch vor Ort ausgefüllt werden)
  • Personalausweis

Alle Angaben ohne Gewähr.